Schrottimmobilien: Rückabwicklung möglich – Hilfe für Betroffene
Der Wunsch vieler Anleger: Rückabwicklung der Schrottimmobilien
Betroffene Anleger, die mit bedauern feststellen mussten, dass sich ihre vermeidlich sichere Altersvorsoge als Schrottimmobilie entpuppt hat, wünschen sich nun nichts sehnlicher, als eine erfolgreiche Rückabwicklung. Um die mit dem Thema Schrottimmobilien verbundenen Sorgen hinter sich zu lassen, bedarf es jedoch juristischer Unterstützung.
Begriff Schrottimmobilien
Die Bezeichnung Schrottimmobilie ist im Wesentlichen durch ihren überteuerten Verkaufspreis geprägt. Der Anleger musste für das erworbene Objekt deutlich mehr Kapital aufwenden, als dieses tatsächlich Wert ist. Unter den Begriff der Schrottimmobilien fallen jedoch aus solche Objekte, die in ihrer Sanierungsphase stecken geblieben sind oder sich in einem nahezu abbruchreifen bzw. desolaten Zustand befinden.
Die Erkenntnis bringt den Wunsch nach Rückabwicklung
Haben sich die scheinbar geeigneten Kapitalanlagen erst einmal als Schrottimmobilien herausgestellt, wünschen sich betroffene Anleger die Rückabwicklung des Immobilienerwerbs. Viele Anleger sind im Nachhinein verärgert, dass sie selbst auf die Tricks der Vermittlungsgesellschaften hereingefallen sind. Dabei trifft die Anleger in der Regel keine Schuld. In den überwiegenden Fällen wird den Kunden mithilfe eingeübter Vorgehensweisen und unüberschaubaren Rechenbeispielen aufgezeigt, dass der Traum von der eigenen Immobilie auch gänzlich ohne Eigenkapital möglich sei. Die Immobilien trügen sich, so wird es dem Kunden erzählt, durch Mieteinnahmen sowie Steuereinsparungen praktisch von alleine. Tatsächlich sind mit Schrottimmobilien oftmals Belastungen verbunden, die die finanzielle Zumutbarkeitsgrenze der Anleger übersteigen.
Rückabwicklung der Schrottimmobilien – Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Für viele Anleger stellen die Bestrebungen, sich nach dem Erwerb einer Schrottimmobilie schadlos zu halten, eine große Hürde da. Dies sollte jedoch nicht sein. Betroffene Erwerber sollten sich stets vor Augen führen, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine sind. So konnten geschädigte Anleger bereits in einer Vielzahl von Fällen durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die Angelegenheit nahezu schadlos abschließen und erneut positiv in die Zukunft blicken. Ansatzpunkte, dieses Vorhaben umzusetzen, liefert eine mögliche Falschberatung, in der die Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Investition verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Es empfiehlt sich daher, den Rat eines Experten aufzusuchen und ein gemeinsames Vorgehen einzuleiten.
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