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Habe ich eine Schrottimmobilie?

Selbstverständlich kann die Einstufung einer Immobilie als „Schrottimmobilie“ nicht pauschal vorgenommen werden. Jedoch gibt es auch in diesem Anlagesegment einige Anzeichen, die auf den Erwerb einer Schrottimmobilie deuten.

Sollten Ihnen die oben aufgeführten Anzeichen bekannt erscheinen, empfehlen wir zu handeln. Wir raten, dass Sie sich an einen Experten bzw. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann anhand einer fundierten Einzelfallprüfung feststellen, welche Handlungsmöglichkeiten gegeben sind, um einen bereits eingetretenen Schaden zu beheben oder einen drohenden Schaden abzuwenden.

Sie benötigen Hilfe? Wir sind für Sie da
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien oder die Hilfe von Experten benötigen, nutzen Sie einfach unser kostenloses Kontaktformular. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

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Ihr Ansprechpartner

DR. IUR. JAN FINKE RECHTSANWALT
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fragebogen Schrottimmobilien

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