Telefon 0621 18000 0

Schrottimmobilien: HypoVereinsbank zur Zahlung verurteilt

Die HypoVereinsbank und Schrottimmobilien

Das auch die HypoVereinsbank bereits mit Schrottimmobilien zu tun hatte, zeigt ein Urteil des BGH vom 5. Juli 2011 (Aktenzeichen: XI ZR – 342/10). In dem zu entscheidenden Verfahren hatte ein Vermittler einem Ehepaar eine völlig überteuerte Immobilie verkauft, wobei die Vereinsbank für das Verhalten des Vermittlers einzustehen hatte. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil eine “arglistige Täuschung” fest.

Was war geschehen?
In dem konkret zu entscheidenden Fall hatte ein Ehepaar aus Bayern im Jahr 1993 eine Immobilie (Eigentumswohnung) zum Preis von 190.000 D-Mark erworben. Diese wurde durch das Vorgängerinstitut der HypoVereinsbank, der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, vollständig finanziert. Bereits wenige Monate nach dem Kauf stellte sich heraus, dass die Wohnung deutlich weniger Wert war, als von den Erwerbern dafür aufgebracht wurde und die versprochenen Mieten nicht erzielt werden konnten. Die Wohnung entpuppte sich als reines Verlustgeschäft und wurde im Jahr 2006 für 7500 Euro zwangsversteigert.

Der Bundesgerichtshof sieht die Kläger durch den Bauträger bzw. dessen Vertrieb und den Prospekt als arglistig getäuscht an. Er bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (Aktenzeichen: 13 U 119/06).

Schrottimmobilien – Handlungsmöglichkeiten für Betroffene
Für viele Anleger stellen die Bestrebungen, sich nach dem Erwerb einer Schrottimmobilie schadlos zu halten, eine große Hürde da. Dies sollte jedoch nicht sein. Betroffene Erwerber sollten sich stets vor Augen führen, dass sie mit ihren Problemen nicht alleine sind. So konnten geschädigte Anleger bereits in einer Vielzahl von Fällen durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die Angelegenheit nahezu schadlos abschließen und erneut positiv in die Zukunft blicken. Ansatzpunkte, dieses Vorhaben umzusetzen, liefert eine mögliche Falschberatung, in der die Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Investition verbundenen Risiken aufgeklärt wurden. Es empfiehlt sich daher, den Rat eines Experten aufzusuchen und ein gemeinsames Vorgehen einzuleiten.

Sie benötigen Hilfe mit Schrottimmobilien der HypoVereinsbank? Wir sind für Sie da
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien oder die Hilfe von Experten benötigen, nutzen Sie einfach unser kostenloses Kontaktformular. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Hilfe vom Fachanwalt

Sie benötigen Hilfe?
Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Ein Informationsportal der

IVA Logo

Ihr Ansprechpartner

DR. IUR. JAN FINKE RECHTSANWALT
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fragebogen Schrottimmobilien

» Fragebogen PDF

Hier können Sie unseren Fragebogen downloaden – bitte füllen Sie diesen vollständig aus und senden Sie ihn an uns zurück!