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Schrottimmobilien: Immobilienbetrug – Opferzahlen nehmen rasant zu

Schrottimmobilien & Immobilienbetrug

Auf der Suche nach einer passenden Altersvorsorge werden viele Anleger im Immobiliensektor fündig. Doch dort, wo sich viel Kapital befindet, sind Betrüger nicht weit. Mit dem steigenden Absatz von Immobilien hat auch der Immobilienbetrug Hochsaison.

Versprechungen, die sich in Luft auflösen
„Die Immobilie trägt sich von alleine“, „Die Mieteinnahmen sind garantiert“, „Weitere Zuzahlungen sind nicht zu erwarten“. Diese Versprechungen haben schon eine Vielzahl von Anlegern gehört. Doch wirklich realisiert haben sie sich nicht. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Die Folgen sind für die Geschädigten erheblich. Diese reichen von erheblichen finanziellen Belastungen bis hin zur Verbraucherinsolvenz.

Begrifflichkeit: Immobilienbetrug
Unter den Begriff Immobilienbetrug im strafrechtlichen Sinne fällt ein Verhalten, durch das das Opfer (regelmäßig Erwerber) aufgrund einer behaupteten unwahren Tatsache zu einer (freiwilligen) Vermögensverfügung veranlasst wird. Dies ist in Bezug auf Immobilien regelmäßig der Wert der Immobilie. Aufgrund der Freiwilligkeit der (Vermögens)Verfügung zählt der Immobilienbetrug als Unterfall des Betruges zu den Selbstschädigungsdelikten.

Immobilienbetrug hat Hochkonjunktur
Die steigenden Opferzahlen sprechen für sich. Dies hat nun auch die Politik erkannt und Initiativen ergriffen, um Verbraucher besser vor Betrügereien im Immobiliensektor zu schützen. So hat beispielsweise der Bundesrat in seiner 903. Sitzung beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesnotarordnung und des Beurkundungsgesetzes in den Bundestag einzubringen. Durch die Gesetzesänderung soll der Kunde mehr Zeit erhalten, sich mit dem Immobilienerwerb auseinander setzen zu können. So war es bisher möglich, die zweiwöchige Frist zwischen Erhalt des Kaufvertrages und Notartermin durch Beurkundung zu unterlaufen. Dies soll sich künftig ändern. So sollen Notare nach der geplanten Gesetzesänderung bei Nichteinhaltung der Frist den Grund dafür schriftlich vermerken.

Schrottimmobilien und Handlungsmöglichkeiten
Durch den Erwerb einer Schrottimmobilie haben sich die Wünsche von vielen Anlegern nach einer geeigneten Kapitalanlage bzw. passenden Altersvorsorge nicht erfüllt. Für viele Betroffene bedeutet die Investition ein finanzielles Desaster. Um auch weiterhin auf eine positive Zukunft ohne die Belastungen durch eine Schrottimmobilie blicken zu können, sollten sich betroffene Anleger vom einen Fachanwalt beraten lassen. Oftmals ist der Gang zum Anwalt eine der letzten Möglichkeiten, schadlos aus der Angelegenheit herauszukommen.

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