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Prospekthaftung

Sparte: Prospekthaftung

Immobilien als Kapitalanlage werden aufgrund der fehlenden staatlichen Regulierungsmechanismen dem grauen Kapitalmarkt zugerechnet. Beim grauen Kapitalmarkt gelten im Gegensatz zum weißen Kapitalmarkt die spezialgesetzlichen Prospekthaftungsvorschriften für Anlageprodukte nicht. Um aber auch in diesem Bereich den oftmals unerfahrenen Anlegern einen gewissen Schutz zu ermöglichen, wird hinsichtlich möglicher Haftungsgrundlagen auf die von der Rechtsprechung entwickelte allgemein-zivilrechtliche bzw. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung zurückgegriffen. Diese „Vertrauenshaftung“ hat ihren Ursprung in dem Rechtsinstitut der c.i.c. (culpa in contrahendo), mit dem Ziel, Anleger vor unwahren, irreführenden sowie unvollständigen Angaben in Bezug auf die Kapitalanlage zu schützen. Hierbei muss durch den ausgegebenen Prospekt über alle mit der Kapitalanlage verbundenen Umstände aufgeklärt werden, die maßgeblichen Einfluss auf die Anlageentscheidung haben. Dies gilt vor allem für mit einer Investition verbundenen Nachteile und Risiken.

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