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Hilfe für Betroffene - Rückabwicklung von Schrottimmobilien

Auf dem Weg zur Rückabwicklung von Schrottimmobilien

Aufnahme des Sachverhaltes und Einschätzung durch Experten
Für ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Bauträger, die finanzierende Bank und/oder den Vertrieb ist eine rechtliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls unerlässlich. Nur aufgrund einer fundierten Sachverhaltsprüfung kann eine Aussage über die Erfolgsaussichten in der jeweiligen Sache getroffen werden. Nach bisherigen Erfahrungswerten ist die Heranziehung eines Fachanwalts auch dahingehend ratsam, da oftmals nur so ein Gespräch zwischen Bank bzw. Vermittler und Kunden auf Augenhöhe stattfinden kann.

Erfolg auch außerhalb des Gerichtssaals
In einer Vielzahl von Fällen ist es möglich, durch eine außergerichtliche Einigung das Problem auch ohne Gerichtsprozess aus der Welt zu räumen. Die streitenden Parteien schließen hierbei unter anwaltlicher Hilfe einen Vertrag, durch den der Streit beendet wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass alle Beteiligten mit den Ergebnissen der außergerichtlichen Einigung einverstanden sind und ein Gerichtsverfahren damit vermieden werden kann.

Sollte es jedoch trotz aller Bemühungen nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, steht den Betroffenen der Klageweg offen. Hierbei wird das Gericht über den Ausgang der Streitigkeiten entscheiden. Ob ein gerichtliches Verfahren für den Erwerber der Immobilie Sinn gibt, muss anhand der vorliegenden Umstände abgewogen werden.

Erfolge sprechen für sich
Für eine Vielzahl von betroffenen Schrottimmobilienbesitzern war es bisher möglich, durch fachgerechte Hilfestellung die Rückabwicklung der Immobilie zu erreichen. Mögliche Ansatzpunkte liefert in diesem Zusammenhang eine von den Vermittlern oder der finanzierenden Bank durchgeführten Falschberatung. So ist es keine Seltenheit, dass gerade beim Handel mit Immobilien, die der Altersvorsorge dienen sollen, Anleger oftmals nicht ordnungsgemäß aufgeklärt und etwaige Risiken verschwiegen werden.

Insgesamt ist betroffenen Immobilienbesitzern zu empfehlen, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Oftmals hat nur ein Fachanwalt das nötige Wissen und die erforderliche Erfahrung, um dem Anleger bei seinem Wunsch nach Rückabwicklung behilflich zu sein. So konnten in vielen Fällen Immobilienbesitzer positive Urteile erstreiten und den Alptraum „Immobilie“ hinter sich lassen.

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