Schrottimmobilien: Die Zeiten werden schwerer – Fachanwalt kann helfen
Fachanwalt rät Eigentümern von Schrottimmobilien zum Handeln
Für Eigentümer von Schrottimmobilien wird es in vielen Städten immer unangenehmer. Obwohl der Besitz von Schrottimmobilien bereits eine Vielzahl von Unannehmlichkeiten für die Eigentümer mit sich bringt, streben immer mehr Städte nach einer Handhabe, gegen Schrottimmobilien bzw. deren Eigentümer vorzugehen. So plädierten immer mehr Vertreter der Gemeinden für eine Änderung des Baugesetzbuches. Der Bundestag nahm sich dieser Sache an und verabschiedete eine entsprechende Gesetzesänderung. Durch diese Änderung ist es den Städten und Kommunen nun möglich, Eigentümer von leer stehenden oder verwahrlosten Gebäuden, die nach Ansicht der Verwaltung das Stadtbild negativ beeinflussen, bei den Abrisskosten zu beteiligen.
Auch wenn das Bestreben der Städte, das Stadtbild zu wahren, nachvollziehbar ist, so erscheint ein Vorgehen gegen die bereits geschädigten Eigentümer von Schrottimmobilien zweifelhaft. Diese haben durch den Erwerb von Schrottimmobilien ohnehin eine zusätzliche finanzielle Belastung zu schultern, die nicht selten zum finanziellen Ruin führt.
Umgang mit Schrottimmobilien? Fachanwalt rät zum Handeln
Durch den Erwerb einer Schrottimmobilie haben sich die Wünsche von vielen Anlegern nach einer geeigneten Kapitalanlage bzw. passenden Altersvorsorge nicht erfüllt. Für viele Betroffene bedeutet die Investition ein finanzielles Desaster. Um auch weiterhin auf eine positive Zukunft ohne die Belastungen durch Schrottimmobilien blicken zu können, sollten sich betroffene Anleger vom einen Fachanwalt beraten lassen. Oftmals ist der Gang zum Anwalt bzw. Fachanwalt eine der letzten Möglichkeiten, schadlos aus der Angelegenheit herauszukommen.
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