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Berlin Schrottimmobilien: Opferzahlen nehmen zu – Hilfe vom Fachanwalt

Schrottimmobilien in Berlin – Immobilienbetrug nimmt zu

Unterzieht man die Schrottimmobilien einer geografischen Analyse, fällt auf, dass besonders in Berlin ein erhöhtes Vorkommen an Schrottimmobilien verzeichnet werden kann. Damit verbunden weist Berlin auch eine erhöhte Opferzahl in Bezug auf Immobilienbetrug auf. Nicht nur für die Anlegerschützer der IVA Rechtsanwalts AG ein Grund zur Besorgnis, so Dr. Jan Finke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Immobilienbetrug auf dem Vormarsch
Die Opferzahlen beim Immobilienbetrug nehmen kontinuierlich zu. In Zeiten der finanziellen Unsicherheit suchen viele auf Sicherheit bedachten Anleger eine werthaltige Kapitalanlage, um sich an ihrem ersparten auch noch in Zukunft erfreuen zu können. Traditionell und alt bewährt scheinen besonders Immobilien, die unter den Deutschen eine hohe Beliebtheit genießen. Aber auch in diesem Marktsegment gibt es schwarze Schafe. So werden immer mehr Immobilien angeboten, die sich durch Steuervorteile und zugesicherte Mieteinnahmen von nahezu selbst finanzieren sollen. Mit diesen Verkaufsargumenten locken dubiose Vertriebe ihre Kunden nicht nur in Berlin, sondern bundesweit – und das mit Erfolg!

Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Schrottimmobilien
Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung des Immobilienerwerbs liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie, die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.

Schrottimmobilie in Berlin erworben? Fachanwalt hilft bundesweit
Betroffene Anleger, die den Verdacht haben, Opfer eines Immobilienbetrugs geworden zu sein, sollten handeln und den Rat eines Experten einholen. Gerade in Bezug auf eine Rückabwicklung der Immobilie gilt es den Sachverhalt genau zu prüfen. So lieferte in bereits bekannten Fällen eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie, die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.

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